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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der ATVANTIS Asset Management GmbH

1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben kann.

Hierzu zählen beispielsweise physische Risken infolge des Klimawandel, regulatorische Veränderungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, Verstöße gegen Arbeits- oder Menschenrechte sowie Defizite in der Unternehmensführung.

Die ATVANTIS Asset Management GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Anlageberatung auf Grundlage der von den jeweiligen Produktherstellern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und sonstigen Produktanbietern zur Verfügung gestellten Informationen ein. Hierzu werden insbesondere die Angaben in den Produktunterlagen sowie die für die Zielmarktbestimmung und Geeignetheitsprüfung bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen herangezogen. 

Die Gesellschaft führt keine eigenen vertieften Nachhaltigkeitsanalysen der Emittenten oder der einem Finanzinstrument zugrunde liegenden Vermögenswerte durch.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich negativ auf den Marktwert und die Rendite eines Finanzinstruments auswirken. Art und Umfang dieser Auswirkungen hängen insbesondere von der Art des Finanzinstruments, seiner Anlagestrategie und den zugrunde liegenden Vermögenswerte ab.

2. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die ATVANTIS Asset Management GmbH berücksichtigt bei ihrer Anlageberatung derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088.

Grund hierfür sind insbesondere die Größe der Gesellschaft, Art und Umfang ihrer Beratungstätigkeit sowie die derzeit noch eingeschränkte Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der hierfür erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten. Eine systematische und belastbare Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ist daher derzeit nicht gewährleistet.

Die Gesellschaft überprüft diese Entscheidung regelmäßig und wird die Informationen anpassen, sofern sich die tatsächlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen wesentlich ändern.

3. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen
Die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden werden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung erhoben. Soweit ein Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen angibt, werden diese bei der Auswahl und Empfehlung geeigneter Finanzinstrumente auf Grundlage der verfügbaren Produktinformationen berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ist von der unter Ziffer 2 beschriebenen unternehmensbezogenen Entscheidung zur Nichtberücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu unterscheiden.


 
 

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