Firmierung: Geschäftsführung: Compliance-Beauftragte: Handelsregister: Steuernummer: Pressekontakt: Telefon: Adresse: |
ATVANTIS Asset Management GmbH Sven Hebenstreit, Stefan Batsch Dipl.-Betriebswirtin (FH) Yvonne Hilbig Amtsgericht Jena HRB 501101 161/105/13279 am(at)atvantis.com +49 (365) 77 33 56 30 Straße des Friedens 112 D - 07548 Gera Deutschland |
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ATVANTIS Finanz- und Versicherungsmakler GmbH Sven Hebenstreit Amtsgericht Jena HRB 208637 161/105/13899 service(at)atvantis.com +49 (365) 77 33 56 30 Straße des Friedens 112 D - 07548 Gera Deutschland |
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Strasse 108, 53117 Bonn, www.bafin.de, poststelle(at)bafin.de, Tel.: +49 228 4108 0 Registriert unter der ID Nummer: 116236 Registerabruf: www.bafin.de Die ATVANTIS Asset Management GmbH hat folgende Erlaubnisse: Erlaubnis für Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG), Erteilungsdatum: 01.11.07 Erlaubnis für Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG), Erteilungsdatum: 02.09.99 Erlaubnis nach § 34 i GewO, Bundesrepublik Deutschland Die ATVANTIS Asset Management GmbH ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen (§ 32 Abs. 2 Satz 2 KWG). Einlagensicherung: Die ATVANTIS Asset Management GmbH gehört gemäß § 32 Abs. 3a KWG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen Die ATVANTIS Asset Management GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor der unten genannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannte Schlichtungsstelle im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als der unten genannten Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die ATVANTIS Asset Management GmbH nicht teil. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs: Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Telefon: +49 228 41080 Telefax: +49 228 410862299 Email: schlichtungsstelle@bafin.de Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle Veröffentlichung Vergütungsgrundsätze: Offenlegung gemäß § 16 InstitutsVergV Institute sind gemäß § 16 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) verpflichtet, die Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, die Entscheidungsprozesse bei der Festlegung der Vergütungspolitik einschließlich der maßgeblichen Vergütungsparameter und Vergütungsbestandteile sowie den Gesamtbetrag aller Vergütungen einschließlich der Anzahl der Begünstigten auf der Internetseite zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Der Umfang der Offenlegungspflichten richtet sich unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Artikel 432 Abs. 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR-Verordnung) nach der Größe und Vergütungsstruktur des Instituts sowie nach Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalität seiner Geschäftsaktivitäten. Da die Bilanzsumme des Instituts 15 Milliarden Euro unterschreitet, beschränkt sich das Institut bei der Darstellung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme auf einige grundsätzliche Ausführungen. Vergütungssystem Die Geschäftsführer des Instituts erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft. Die angestellten Mitarbeiter erhalten ein Festgehalt ohne variable (umsatz- bzw. gewinnabhängigen Vergütungen) Komponente. Eine variablen Vergütung wird in Abhängigkeit von unternehmensspezifischen und individuellen Zielen gezahlt. Die Höhe der variablen Vergütung ist für die Geschäftsführung sowie für die Mitarbeiter auf einen maximalen Betrag begrenzt, der in einem angemessenen Verhältnis zu der festen jährlichen Vergütung steht. Die variable Vergütung hält sich insoweit in Grenzen, als das keine übermäßigen Risiken in den einzelnen Mandaten eingegangen werden. Um einen angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen, werden die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen im Sinne des § 9 InstitutsVergV ausschließlich durch Festvergütungen vergütet. Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze sowie ggf. zeitnah deren Anpassung. Verantwortlich für die Ausgestaltung einer angemessenen Vergütungspolitik für die Mitarbeiter des Instituts und die Einhaltung der Anforderungen der InstitutsVergV ist die Geschäftsleitung. Im Hinblick auf die Größe und den kleinen Empfängerkreis von Vergütungen der ATVANTIS Asset Management GmbH wird zur Wahrung des Vertraulichkeitsgebots auf eine Angabe des Gesamtbetrages und eine Unterteilung in fixe und variable Vergütungskomponenten verzichtet, da diese Informationen und ihre Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütungskomponenten einzelner Mitarbeiter erlauben. Eine Abhängigkeit von der Gewährung einer variablen Vergütung besteht nicht. |
Aufsichts- und Erlaubnisbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG mit gleichzeitiger Mitgliedschaft: Industrie- und Handelskammer zu Gera, Gaswerkstraße 23, 07546 Gera, Tel.: +49 365 8553 0, E-Mail: info(at)gera.ihk.de Mitglied der IHK Gera Erlaubnis nach § 34 c GewO, Vermittlung von Finanzierungen Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK zu Gera, liegt vor. Eingetragen im Vermittlerregister unter Registrierungs-Nr.: D-P6C2-9I1PW-83 Die Eintragung kann überprüft werden bei der gemeinsamen Registerstelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel.: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf) Registerabruf: www.vermittlerregister.info Berufsrechtliche Regelungen:
Es besteht keine Beteiligung von mehr als 10% eines Versicherungsunternehmens an ATVANTIS und auch keine Beteiligung von ATVANTIS von mehr als 10% an einem Versicherungsunternehmen. Zuständige Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080622, 10006 Berlin - www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin - www.pkv-ombudsmann.de Ombudsmann der privaten Bausparkassen, Postfach 303079, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsprodukten: Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Infomationen. Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. |